Gemeinsamer Haushaltsantrag für das Haushaltsjahr 2022 der Fraktionen CDU und Zukunft Extertal (ZE)

 Ziel ist es, die künftige Investitions-Projektplanung beginnend mit dem HH Jahr 2022 effektiver und effizienter zu gestalten und aktiver zu begleiten, mitzugestalten und zu steuern. Dazu empfehlen wir, im ersten Quartal 2022 ein fraktionsübergreifendes Kompetenzteam »Finanzen« zusammen mit dem Kämmerer zu installieren, situationsbezogen ergänzt durch externe Fachkräfte ( z.B. Wirtschaftsprüfer, Kommunalaufsicht oder ähnlich qualifizierte Personen). Diese neu installierte Kompetenzteam übernimmt die Navigation durch das Haushaltsjahr, indem es sich quartalsweise trifft, berät und notwendige Hinweise und Entscheidungen für die Gremien vorbereitet, bzw. Handlungsempfehlungen ausspricht. Die nachfolgend genannten Punkte bilden den Arbeitsrahmen für das Team im HH Jahr 2022. Grundsätzlich sind alle Themen, die im Rat, den Ausschüssen und den Kompetenzteams bearbeitet werden, unter den folgenden Gesichtspunkten zu betrachten:
· Wie können wir geplante Maßnahmen finanzieren und die jeweiligen Kredite konkret zuordnen? Haben wir uns die richtigen Fragen bzgl. der Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen gestellt und erörtert?
· Sind wir uns bei konkreten Investitions-Projekten über die laufenden Kosten und Folgekosten bewusst und kennen wir die Konsequenzen über die wir heute entscheiden.
· Worin besteht der Nutzen bzw. eine grundsätzliche Notwendigkeit für unser Extertal mittel – und langfristig?
· Haben wir die Kommunikation und Information berücksichtigt, um alle Beteiligten und Betroffenen mitnehmen zu können?
 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) Unser Lösungsansatz beginnend mit dem HH 2022: Im HH sind 1.5 Mio. € Gewinn ausgewiesen. Dem gegenüber stehen 1.9 Mio. € NKF-COVID-19 Aufwände. Die Differenz beträgt somit 400T€. Das bedeutet, dass aus heutiger Perspektive in 2025 diese 400T € zu tilgen ist, unter der Voraussetzung, dass der o.g. Gewinn i.H.v. 1.5 Mio. € als Rücklage für die o.g. COVID Bilanzierungshilfe im HH ausgewiesen wird. Die Bilanzierungshilfen werden sich nach Plan bis 2023 auf ca. 5 Mio. € erhöhen. Um diese in 2025 ausbuchen zu können, benötigt die Gemeinde Extertal mindestens die vorgenannte Summe, also rund 5 Mio. € als Eigenkapital in der Ausgleichsrücklage. Anzumerken ist, dass diese per 31.12.2019 (Jahresabschluss 2020 liegt noch nicht vor) 3,4 Mio. € beträgt. Erklärtes Ziel muss es also sein, die Ausgleichzulage auf ca. 7 Mio. € bis 2024 zu erhöhen, damit eine hinreichende Sicherheit vorhanden ist und eine vollständige erfolgsneutrale Ausbuchung der o.g. Bilanzhilfe erfolgen kann.

1. Kassenkredite Die Aufnahme soll aus Sicht der o.g. Fraktionen im HH Jahr 2022 auf max. 14,5 Mio. € beschränkt werden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kassenkredite wird die Verwaltung beauftragt, u.a. folgende Aspekte darzustellen: · Wie entwickeln sich die Kassenkredite, wenn nicht verausgabte Investitionszuschüsse aufgelöst werden? · Erarbeitung eines Umfinanzierungskonzeptes in der Niedrigzinsphase (Vorschlag durch die Kämmerei bis 08/2022). · Erstellung einer Planungsvorlage mit einer Übersicht für eine mittel- bzw. langfristige Rückführung der bestehenden Kassenkredite.

2. Verpflichtungsermächtigungen Hierzu sind zunächst alle strukturellen und inhaltlichen Fragen vor dem Hintergrund eines mittel -bzw. langfristig tragfähigen und machbaren Gesamtansatzes für das gesamte Extertal zwischen Veraltung und den Ratsfraktionen zu diskutieren. Inhaltlich sollen diese Themen ebenfalls innerhalb der neu zu bildenden Haushalsteams diskutiert und für den Rat aufbereitet werden. (siehe hierzu Pkt. 4) – Erläuterung: Diese müssen als Projektkosten im Haushalt des Vorjahres eingestellt werden, damit diese Investitionen im Folgehaushaltsjahr getätigt werden können.

3. Haushaltsbudgets Die Aufgabe und Verantwortung des Bürgermeisters und der Verwaltung ist es, Budgets zu bilden, damit die Gemeinde über eine hinreichende Handlungsfähigkeit verfügt. Falls Ansätze nicht eingehalten werden oder erfolgen können, oder Ein- bzw. Auszahlungen budgetübergreifend erfolgen, sollten das fraktionsübergreifende Kompetenzteam Finanzen (siehe Punkt 4) einbezogen und der Haupt- und Finanzausschuss umgehend informiert werden. 

4. Strukturelle Fragen Hierzu schlagen die o.g. Fraktionen vor, dass beginnend mit dem HH Jahr 2022 quartalsweise Termine vereinbart werden, in denen sich der Kämmerer und Personen aus den Fraktionen des Extertaler Rats (zu benennen) treffen, mit dem Ziel, über die Entwicklungen/Situationen zu diskutieren und zu beraten. Hierzu können bei Bedarf nach Abstimmung externe Experten (z.B. Wirtschaftsprüfer etc.) eingeladen werden, welche das Extertaler Kompetenzteam Finanzen beraten und für u.a. Benchmarks zur Verfügung stehen. • Unterstützung bei der Entwicklung einer mittel- langfristigen Personalplanung, um die zukünftigen Anforderungen auch und gerade mit Blick auf die zunehmende Thematik „Digitalisierung“ erfüllen zu können, diese liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Bürgermeisters. o Weitere Aus -und Aufbau eines sinnvollen und unterstützenden Kennzahlensystems (KPI) als Steuerungsinstrument für Verwaltung und Politik. o Aufbau eines aussagefähigen und entwicklungsfördernden Benchmark-Systems, (z.B. Nutzung von KPI´s von Wirtschaftsprüfern etc. Die so gewählte Vorgehensweise wird uns dabei helfen, für alle Beteiligten eine höhere Transparenz und Sicherheit zu erreichen. Gleichzeitig haben wir so die Chance, präventiv zu agieren und aktiv zu steuern und zu gestalten.
Das gewählte Vorgehen beinhaltet für alle Beteiligten ein „Fahren/Steuern“ auf Sicht und mit Blick nach vorn. Als Leitplanke/Richtlinien/Orientierungshilfen zu diesem Vorgehen schlagen wir vor, dass die Kämmerei auf der Basis der letzten zwei HH Jahre (2020 u. 2021) bezogen auf die jeweiligen Quartale alle geplanten und realisierten Investitionsvorhaben (-projekte) auflistet. Diese Vorgehensweise übertragen wir auf das HH Jahr 2022 ff. Wir sind davon überzeugt, dass diese gemeinsame Vorgehensweise eine hinreichende Transparenz und aktive Steuerungshilfe für die anstehenden Aufgaben sein wird.

5. Planung der Investitionen 2022 Das gemeinsam erklärte Ziel von Verwaltung und Rat muss es beginnend mit dem HH Jahr 2022 sein, alle bestehenden Investitionspauschalen in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und der Kommunalaufsicht aufzulösen.

6. Komponentenansatz Im Zuge der gewollten und umzusetzenden Investitionen im HH Jahr 2022 kann die Bewertung des gemeindlichen Vermögens sinnvoll sein. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem Kompetenzteam (ggf. mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfer) vorzunehmen.

7. Wie soll das alles abgearbeitet werden? Die o.g. Fraktionen sind sich bewusst, dass nicht alle Themen aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Aufgaben sofort erledigt werden können. Wir sind zuversichtlich mit dem neu zu bildenden Kompetenzteam Haushalt, in der Konstellation Verwaltung, Vertretern aller Ratsfraktionen, ergänzt um weitere Fachkräfte und Spezialisten, beginnend mit dem HH Jahr 2022 einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung für alle Extertalerinnen und Extertaler zu gehen.

Nach Oscar Wilde „ Nur Persönlichkeiten bewegen die Welt, niemals Prinzipien“ Packen wir es an.“
Extertal, den 30.11.2021